Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für LiveCaster Videoservices KG, Mainzer Str. 78, 55413 Trechtingshausen
Aushang seit 12.12.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Ivanova Speedclean GmbH, Brunnenweg 7, 55411 Bingen
Aushang seit 09.12.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Eleftheriadis Group EOOD, z. Hd. Frank M. Robiller, Mehlbergweg 21b, 55232 Alzey
Aushang seit 09.12.2025