Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für Michael und Dr. Sarah Annette Holtrup, Taunusstraße 7, 55437 Ockenheim
Aushang seit 14.11.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Rainer Michael Lambrich, Hohenzollernstraße 8, 55411 Bingen am Rhein
Aushang seit 07.11.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Alois Valentin Wahl, Am Heerberg 55, 55413 Weiler bei Bingen
Aushang seit 07.11.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Raphael Bernhard Eder, Platanenstraße 42, 55291 Saulheim
Aushang seit 07.11.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Thomas Berchtold, Chrüzächerweg 1, 5316LEUGGERN, SCHWEIZ
Aushang seit 31.10.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Thomas Berchtold, Chrüzächerweg 1, 5316LEUGGERN, SCHWEIZ
Aushang seit 31.10.2024
Finanzamt Bingen-Alzey für Thomas Berchtold, Chrüzächerweg 1, 5316LEUGGERN, SCHWEIZ
Aushang seit 31.10.2024