Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für Herrn Hieronim Ratajczak, Ul.Zamenhofa 97/7, 64-100 LESZNO, POLEN
Aushang seit 07.05.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Jaroslav Bilý, Bahnhofstr. 60, 63165 Mühlheim am Main
Aushang seit 07.05.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Herrn Hieronim Ratajczak, Ul.Zamenhofa 97/7, 64-100 LESZNO, POLEN
Aushang seit 02.05.2025