Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für Pavel Rogl, Auf der Peterswiese 3B, 55271 Stadecken-Elsheim
Aushang seit 05.09.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Massimo Valzano, Kleingasse 1, 55271 Stadecken-Elsheim
Aushang seit 04.09.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Massimo Valzano, Kleingasse 1, 55271 Stadecken-Elsheim
Aushang seit 04.09.2025