Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für Tu.H Objekteinrichtungen GmbH, Lilienthalstr. 1, 30179 Hannover
Aushang seit 10.02.2026
Finanzamt Bingen-Alzey für Sait Prelic, Obergasse 10, 55578 Wallertheim
Aushang seit 02.02.2026
Finanzamt Bingen-Alzey für Marius-Traienel Telcian, Mozartstr. 3, 55218 Ingelheim
Aushang seit 02.02.2026
Finanzamt Bingen-Alzey für Marius-Horatiu Tinca, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein
Aushang seit 28.01.2026
Finanzamt Bingen-Alzey für Emil Tsankov und Sofiya Tsankova, Noststraße 28, 55411 Bingen
Aushang seit 28.01.2026
Finanzamt Bingen-Alzey für Urszula Izabela Czerkas-Drzewiecka, Dietr-Bonhoeffer-Weg 7a, 55270 Ober-Olm
Aushang seit 26.01.2026