Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bingen-Alzey für Jana Bielikova, Sokolovska 1445, 35601 SOKOLOV, TSCHECHIEN
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Alexandru-Denis Cibia, Im Bubenstück 12, 55411 Bingen
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für K u. Ö Bauunternehmen GmbH, Mozartstraße 3, 55218 Ingelheim
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Julian Andrey Bravo Rodriguez, Apartment 14, Sandstr. 36, 55411 Bingen
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Bingen-Alzey für Gavrila Brîndau, Saarlandstr. 176, 55411 Bingen
Aushang seit 17.03.2025